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Mediation kommt in Betracht bei Konflikten zwischen
Partnern / Ehepaaren
(z.B. in Fällen von Trennung und Scheidung über die Sorge für die Kinder und den Umgang mit ihnen, über die Teilung des Hausrats und das Schicksal der Ehewohnung sowie die Aufteilung des Vermögens, über Fragen des Unterhalts und der Altersversorgung);
Verwandten
(z.B. bei Ausbildungsfinanzierungen, Darlehen, Schenkungen, Heimunterbringungen und Pflegefällen sowie Erbauseinandersetzungen).
In der Familienmediation können die besonderen emotionalen und psychosozialen Aspekte der Beziehungen der Konfliktpartner miteinbezogen werden.
Soweit Kinder, vor allem minderjährige, mitbetroffen sind, bleiben Eltern auch nach Trennung und Scheidung Eltern. Durch Vermeidung von Streiteskalationen kann Mediation helfen, die Eltern-Kind-Beziehung bestmöglich zu schützen und zu stärken.
Eine Mediation kann ein späteres Scheidungsverfahren von den in der Mediation geklärten Fragen entlasten und damit zeitlich erheblich verkürzen sowie Kosten senken.
Im übrigen: Um spätere Konflikte zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, vor oder nach der Eheschließung oder Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Ehevertrag bzw. Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Um hier unterschiedliche Meinungen zusammenzuführen, kann Mediation hilfreich sein.