Mediation im Arbeits- und Berufsleben
Hier kommt Mediation u.a. in Betracht bei Konflikten zwischen

- Arbeitnehmern auf gleicher Unternehmensebene oder zwischen Arbeitnehmern und ihren unmittelbaren Vorgesetzten(z.B. bei Mobbingfällen, Konflikten zwischen Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten)
- Geschäftsleitung und Mitarbeitern (z.B. bei Neuabschluss oder Ändern eines bereits bestehenden Arbeitsvertrages, Versetzungen, Einführen eines neuen Arbeitszeitmodells, Stärken von Motivation und Leistung, Abmahnen, Beenden eines Arbeitsverhältnisses)
- Geschäftsleitung und Betriebsrat (z.B. bei Arbeitszeitmodellen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Entgeltfragen, Personalentwicklung)
- Betriebsratsmitgliedern untereinander oder zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat (z.B. bei Mitbestimmungsfragen, Vertrauensdefiziten, Amtsenthebungen)
Mediation in diesem Bereich schützt vor negativer Publicity und Imageschäden, verbessert die Mitarbeitermotivation sowie das Betriebsklima und leistet damit auch einen erheblichen Beitrag zur Kostensenkung im Unternehmen.