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Hier bietet sich Mediation an insbesondere bei Konflikten zwischen

zwei oder mehreren Unternehmen
z.B. Meinungsverschiedenheiten rechtlicher und/oder tatsächlicher Art in Geschäftsbeziehungen; Unklarheiten bei internationalen Verträgen, Fragen des anzuwendenden Rechts oder der Zuständigkeit

Gesellschaft und Gesellschaftern
z.B. Unternehmensnachfolge, Mitspracherecht, Fusion, Betriebsaufspaltung, Outsourcing, Übernahme von Händler-/Zulieferverträgen

Kommunen und Behörden
z.b. öffentlich-rechtliche Verträge, Investitionsvorhaben, Konsortien


Bei nur mit hohem Ermittlungsaufwand feststellbaren Sachverhalten, nicht mehr aufklärbaren Tatsachen, unklarer Verschuldenslage oder auch nachträglichen Vertragsänderungen bietet sich Wirtschaftsmediation als schnelle, kostengünstige und praxisgerechte Alternative zum herkömmlichen streitigen Gerichtsverfahren an.

Wirtschaftsmediation schont die langfristig angelegten Geschäftsbeziehungen, fördert Synergien und baut den Weg zu einer zukunftsorientierten und effektiven Unternehmenskultur.

Ansprechpartner im ANM